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Datum: 08.10.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 8461/25

Urteil:
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei durch die Kündigung der beklagten Partei vom 27.11.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2.Die beklagte Partei wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
3.Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4.Der Streitwert wird auf 18.598,88 EUR festgesetzt. 
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.