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Datum: 09.10.2026

Aktenzeichen: 25 BV 199/26

1. Es wird eine Einigungsstelle mit dem Gegenstand "Bestimmung des persönlichen Geltungsbereiches der Regelungen zum Beginn und zum Ende der täglichen Arbeitszeit gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, Regelung zum Ob und Wie in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind und Aufstellung von Kriterien zur Auswahl, welche Arbeitnehmer Überstunden leisten einschließlich der Regelung zum Ausgleich von Überstunden durch Freizeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts unter Beachtung bereits bestehender individualrechtlicher Regelungen" eingesetzt.

2. Zur Vorsitzenden vorbenannter Einigungsstelle wird weitere aufsichtsführende Richterin Frau Dr. Christine Hübenthal bestellt.

3. Die Anzahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf jeweils drei festgesetzt.