Zum Inhalt springen

Datum: 09.10.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 4387/26

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
3. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 19.771,29 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.