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Datum: 15.10.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 793/26

 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei durch die schriftliche Kündigung der beklagten Partei vom 27.11.2025, zugegangen am 30.01.2026, zum 28.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

3. Der Streitwert wird auf 17.224,98 EUR festgesetzt. 

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.