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Datum: 29.10.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 7164/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22.09.2025
nicht zum 31.12.2025 enden wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Software Engineer weiter zu
beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 20.048,52 Euro.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.