Zum Inhalt springen

Datum: 03.11.2026

Aktenzeichen: 3 Ga 117/26

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgenstands wird auf 129.500,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.