Datum: 03.11.2026
Aktenzeichen: 3 Ga 117/26
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgenstands wird auf 129.500,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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