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Datum: 05.11.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 1126/26

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 30.01.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 30.01.2026 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Mitarbeiterin im Liegenschaftsamt weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4. Der Streitwert wird auf 23.600,00 EUR festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.