Betriebsrenten im EnBW-Konzern - Vor dem Landesarbeitsgericht werden am 3. und 4. Dezember insgesamt 88 Verfahren verhandelt

Datum: 01.12.2015

Die Parteien streiten zum Teil seit mehreren Jahren über die Höhe der Betriebsrenten.

Die ganz überwiegend noch im EnBW-Konzern beschäftigten Kläger berufen sich bezüglich Ihrer betrieblichen Altersversorgung auf ältere Betriebsvereinbarungen, die noch von Rechtsvorgängern des heutigen EnBW-Konzerns (EVS, TWS, NWS) abgeschlossen worden waren. Im Rahmen eines 2002 beschlossenen Ergebnisverbesserungs- und Sparprogramms (“TOPFIT") der EnBW sollten plangemäß jährlich insgesamt 1 Milliarde € und davon bei den Betriebsrenten 10 Millionen € eingespart werden. In Vollzug dieses Plans wurden 2004 für die Beschäftigten verschlechternde Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kläger wollen in den Verfahren deshalb festgestellt wissen, dass sich ihre Betriebsrenten nach den älteren Versorgungsordnungen richten.

Nachdem 2011 mehrere Arbeitsgerichte und 2013 mehrere Kammern des LAG Baden-Württemberg den Klägern recht gegeben hatten, hob das BAG in mehreren Urteilen im Dezember 2014 und Juni 2015 die Entscheidungen des LAG auf und verwies die Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück. In seinen Urteilen hob das BAG hervor, dass das Landesarbeitsgericht in den vorangegangenen Urteilen zu hohe Anforderungen für die Darstellung der wirtschaftlichen ungünstigen Entwicklung des EnBW-Konzerns durch die Beklagte im Jahr 2003 gestellt habe. Es komme entscheidend darauf an, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorgelegen hätten, auf die ein vernünftiger Unternehmer habe reagieren dürfen und die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung nicht unverhältnismäßig gewesen seien. 

7 Kammern des LAG in Stuttgart verhandeln  am 3. und 4. Dezember über insgesamt 88 Betriebsrentenverfahren (daneben sind noch mehrere Verfahren bei den Arbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht anhängig). 

Donnerstag 3. Dezember 2015 um 9:00 Uhr, 13:30 Uhr, 15:00 Uhr (jeweils Saal 5)

Freitag, 4. Dezember 2015 9:00 Uhr, 11:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:30 Uhr (jeweils Saal 4) 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Auftaktverhandlung am 3. Dezember um 9:00 Uhr (insgesamt 19 Verfahren) ein Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts zur weiteren Erläuterung der Verfahren und für die Beantwortung von Fragen anwesend sein wird. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vertreter des Mediensprechers des Landesarbeitsgerichtes,  Hans-Jürgen Augenschein (Durchwahl: 0711-6685-517, E-Mail: pressestelle@lag.bwl.de)

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