Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragstelle. Hierbei handelt es sich um ein
Serviceangebot für Bürger/innen, die nicht in der Lage sind, selbständig formgerechte Anträge bei Gericht einzureichen
und keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos. Die Rechtsantragstelle
verfügt nicht über Dolmetscher/innen.
Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle nehmen Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf. Sie unterstützen dabei, formgerechte Anträge zu stellen und geben Auskunft über den Verfahrensablauf sowie die geltende Rechtslage. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Rechtsantragstelle, Rechtsberatung zu leisten. Rechtlich beraten dürfen nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Wenn Sie die Hilfe der Rechtsantragstelle in Anspruch nehmen wollen, wird dringend empfohlen, sämtliche
mit Ihrem Anliegen in Verbindung stehende Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Kündigungsschreiben,
Überstundenaufstellung) mitzubringen. Bei Zahlungsansprüchen ist eine bereits vorbereitete Auflistung und Bezifferung der
Forderung hilfreich.
Die Kontaktdaten sowie die Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Rechtsantragstellen finden Sie auf der Webseite des
jeweiligen Arbeitsgerichts.
Wenn Sie die Klage selbst beim Arbeitsgericht erheben wollen, stehen Ihnen unter dem nachstehenden Link Klagevordrucke sowie Ausfüllhinweise zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle finden Sie hier.