In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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27.03.2024 | 28 Ca 207/24 | 1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 BurIG zu erteilen. |
09.02.2024 | 10 BV 23/23 | Der Antrag wird zurückgewiesen. |
23.01.2024 | 12 Ca 587/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose,
hilfsweise ordentliche Kündigung vom 06.07.2023 nicht aufgelöst wird, sondern bis zum 30.09.2023 fortbesteht. |
27.03.2024 | 13 Ca 66/23 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
20.03.2024 | 13 Ca 72/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.07.2023 nicht
beendet wird. |
20.03.2024 | 13 Ca 75/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 31.07.2023 nicht beendet
worden ist. |
20.03.2024 | 13 Ca 76/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 31.07.2023 beendet
worden ist. |
25.03.2024 | 18 BV 54/24 | Beschluss Der Antrag wird zurückgewiesen. |