Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
27.03.2024 28 Ca 207/24

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 BurIG zu erteilen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
4.Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung wird auf 17.496,19 Euro festgesetzt.
5.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.

09.02.2024 10 BV 23/23

Der Antrag wird zurückgewiesen.

23.01.2024 12 Ca 587/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 06.07.2023 nicht aufgelöst wird, sondern bis zum 30.09.2023 fortbesteht.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 11.937,15 festgesetzt.

27.03.2024 13 Ca 66/23

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
3. Der Streitwert wird auf 52.164,80 EUR festgesetzt. 
4. Soweit die Berufung nicht nach § 64 Arbeitsgerichtsgesetz gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

20.03.2024 13 Ca 72/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.07.2023 nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Transporteur weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 12.434,- Euro festgesetzt.

20.03.2024 13 Ca 75/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 31.07.2023 nicht beendet worden ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert wird auf 7.794,- Euro festgesetzt.

20.03.2024 13 Ca 76/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 31.07.2023 beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenarbeiter weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 9.959,88 Euro festgesetzt.

25.03.2024 18 BV 54/24

Beschluss

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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