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Datum: 22.04.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 167/25
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 15.02.2025 zu bezahlen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
3.) Der Streitwert wird auf 48.000,00 € festgesetzt.
4.) Soweit die Berufung nicht nach § 64 Arbeitsgerichtsgesetz gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.