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Datum: 04.03.2026

Aktenzeichen: 13 Ca 186/25

1.) xxx.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei zu 90% und die beklagte Partei zu 10%.   
4.) Der Streitwert wird auf 63.489,11 Euro festgesetzt.
5.) Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.