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Datum: 28.01.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 188/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom
24.04.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzantrags zu den
arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 22.713,76 € festgesetzt.