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Datum: 26.11.2025
Aktenzeichen: 13 Ca 80/25
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung vom 26.02.2025 noch durch die Kündigung vom 04.06.2025 beendet worden ist.
- Die Widerklage wird abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
- Der Streitwert wird auf 1.045.618,84 Euro festgesetzt.
- Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist wird sie nicht gesondert zugelassen.