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Datum: 23.10.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 2617/26

1) Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Urlaubsjahr 2024 noch ein Urlaub
im Umfang von 12 Arbeitstagen zusteht.
2) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin folgendes Arbeitszeugnis zu erteilen:

xxx

3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 18/25 und die Beklagte 7/25
zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.661,54 Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.