Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 23.10.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 2617/26
1) Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Urlaubsjahr 2024 noch ein Urlaub
im Umfang von 12 Arbeitstagen zusteht.
2) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin folgendes Arbeitszeugnis zu erteilen:
xxx
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 18/25 und die Beklagte 7/25
zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.661,54 Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.