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Datum: 12.11.2025
Aktenzeichen: 14 Ca 407/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
25.11.2024 nicht bereits mit Ablauf des 12.12.2024, sondern erst mit Ablauf des 31.01.2025 aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 34.186,96 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.