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Datum: 23.01.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 4209/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 10.06.2025 nicht aufgelöst wird.
2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 33.000.- Euro festgesetzt.