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Datum: 27.03.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 6706/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 29.09.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Die Widerklage wird abgewiesen.
4) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.088,61 Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.