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Datum: 17.07.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 6818/15

1) Es wird festgestellt, dass die auf den 18.09.2025 datierte durch die Beklagte gegenüber
dem Kläger ausgesprochene außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis
zwischen den Parteien nicht beendet hat und nicht beenden wird.
2) Es wird festgestellt, dass die auf den 18.09.2025 datierte durch die Beklagte gegenüber
dem Kläger ausgesprochene ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis
zwischen den Parteien nicht beendet hat und nicht beenden wird.
3) Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.150.- Euro festgesetzt.