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Datum: 26.06.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 7330/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 09.10.2025 nicht aufgelöst wird.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.400.- Euro festgesetzt.