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Datum: 23.10.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 765/26

1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48.000.- EUR brutto nebst Zinsen in
Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 04.02.2026 zu bezahlen und
dem Kläger eine entsprechende Abrechnung zu erteilen.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 47/100 und die Beklagte
53/100 zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 94.500.- Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.