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Datum: 27.03.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 7704/25
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 10.11.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsrechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen als Project Planner
weiter zu beschäftigen.
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.000.- Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.