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Datum: 19.06.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 8042/25

1) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Grund der Befristung
des Arbeitsvertrags vom 08.10.2024 nicht beendet ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Befristungsrechtsstreits
als Prüfer in der Endkontrolle weiter zu beschäftigen.
3) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.364.- Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.