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Datum: 19.06.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 8815/25
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 24.11.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 3/20 und die Beklagte 17/20
zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.600.- Euro festgesetzt