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Datum: 23.10.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 9068/25

1) Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin Einsicht der über sie geführten
Personalakte für den Zeitraum vom 01.09.1991 bis zum 31.03.2022 einschließlich
sämtlicher Sonder- und Nebenakten zu gewähren.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.000.- Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.