Datum: 27.03.2026
Aktenzeichen: 14 Ga 16/26
Urteil
1. Die Anträge werden zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.813,56 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.
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