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Datum: 17.06.2026

Aktenzeichen: 15 Ca 6177/25

Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 28.08.2025 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilen, den Kläger als Einkaufssachbearbeiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, 1.447,16 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 361,79 EUR seit dem 02.10.2025, aus weiteren 361,79 EUR seit dem 02.11.2025, aus weiteren 361,79 EUR seit dem 02.12.2025 und aus weiteren 361,79 EUR seit dem 02.01.2026 an den Kläger zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, 1.085,37 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 361,79 EUR seit dem 02.02.2026, aus weiteren 361,79 EUR seit dem 02.03.2026 und aus weiteren 361,79 EUR seit dem 02.04.2026 an den Kläger zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 26.705,49 EUR festgesetzt.

7. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.