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Datum: 28.04.2025

Aktenzeichen: 15 Ca 967/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Zug um Zug gegen Rückgabe des Zeugnisses vom 13. Dezember 2024 ein Zeugnis mit folgendem Wortlaut zu erteilen:

Arbeitszeugnis
Frau H., geboren am (...), war vom 8. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 in unserem Unternehmen als Bauleiterin tätig.
Die xxx GmbH ist eine Sanierungsfirma in Stuttgart. Seit 2006 sind wir Spezialisten für die Aufgabe, Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude in Stuttgart, Pforzheim und Umgebung professionell und fachgerecht zu sanieren, zu renovieren und zu modernisieren. Wir arbeiten eng mit dem Denkmalamt zusammen und ermöglichen so, dass denkmalgeschützte Gebäude bestmöglich saniert werden, ohne ihren ursprünglichen Charme zu verlieren – unter Berücksichtigung aller Auflagen, die ein historisches Gebäude gegebenenfalls mit sich bringt.
Frau H. war in ihrer Funktion als Bauleiterin maßgeblich an der erfolgreichen Umsetzung unserer Bauprojekte beteiligt. Ihr Aufgabengebiet umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
 Steuerung aller Gewerke auf der Baustelle

 Überwachung der Bauausführung unter Einhaltung der vorgegebenen Pläne, Vorschriften und Qualitätsstandards
 Ansprechpartnerin für Bauherren und Subunternehmer
 Koordination der Subunternehmer unter Einhaltung der vorgegebenen Terminpläne  Betreuung der Handwerker während der Bauphase
 Sicherstellung der Qualität und des Leistungsstandes durch tägliche Baubegehungen  Abstimmung mit Behörden und Versorgern, verantwortlicher Bauleiter (LBO)  Führung des Schriftverkehrs mit Subunternehmern  Vorbereitung, Leitung und Dokumentation von Baubesprechungen, einschließlich der Erstellung von Gesprächsprotokollen  Erstellung der Baustellendokumentation  Einholung von Angeboten  Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplänen zur Unterstützung der Bauprojekte
Frau H. identifizierte sich in hohem Maße mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen. Sie realisierte konsequent die gesetzten Ziele und fand sich in neuen Situationen jederzeit sicher und gut zurecht. In dieses weitgefächerte und komplexe Arbeitsgebiet hat sich Frau H. in sehr kurzer Zeit eingearbeitet, wobei ihr ihre rasche Auffassungsgabe, ihre ganzheitliche und systematische Betrachtungsweise und ihr Organisationstalent sehr zustattenkamen.
Darüber hinaus verfügt Frau H. über ein umfassendes und stets aktuelles Fachwissen, das sie sehr erfolgreich in der Praxis und bei der Übernahme von besonderen Aufgaben angewendet hat. Wir lernten sie als eine sehr gewissenhafte und eigenverantwortliche Mitarbeiterin kennen, die besonders durch ihren umsichtigen, zielorientierten und effizienten Arbeitsstil überzeugte. Zudem arbeitete Frau H. immer planvoll, methodisch und gründlich mit einem sicheren Blick für das Wesentliche. Ihre Arbeitsergebnisse waren in qualitativer und quantitativer Hinsicht konstant gut. Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen weit über unseren Anforderungen und Erwartungen.
Frau H. hat die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Das Verhalten von Frau H. gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei. Auch ihr Verhalten zu Externen war immer vorbildlich.
Frau H. verlässt die xy mbH am heutigen Tage im besten gegenseitigen Einvernehmen.
Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken Frau H. für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr beruflich weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Stuttgart, 31. Dezember 2024
xy mbH

Name

Geschäftsführer”


2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 4.500 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.