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Datum: 15.04.2026

Aktenzeichen: 18 Ca 8743/25

U r t e i l
1. Die Beklagte wird verurteilt, die streitgegenständlichen Abmahnungen vom 19.08.2025 und vom 30.09.2025 zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Genehmigung zur selbstständigen Nebentätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit für den Vertrieb von Folien für Sonnenschutz, Diskretionsschutz, Hitzeschutz sowie von Sicherheitsfolien für bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche unter Einbeziehung der am 23.03.2022 erteilten Nebentätigkeit gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 des schriftlichen Arbeitsvertrags der Parteien vom 11.11.2021 zu erteilen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 22.08.2025 bis 12.09.2025 in Höhe von 2.708,61 EUR brutto nebst Zinsen aus 1.045,43 EUR seit 01.09.2025 und aus 1.663,18 EUR seit 01.10.2025 zu bezahlen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 15.908,61 EUR festzusetzen.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.