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Datum: 26.02.2025

Aktenzeichen: 20 Ca 1030/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.08.2024 weder zum 09.08.2024 noch zu einem anderen Zeitpunkt geendet hat.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die erneute ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.08.2024 (zugestellt am 15.09.2024) weder zum 09.08.2024 noch zu einem anderen Zeitpunkt ge-endet hat.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 23.867,64 EUR festgesetzt.