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Datum: 28.05.2026

Aktenzeichen: 20 Ca 1160/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf € 31.601,10 festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.