Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 04.03.2026
Aktenzeichen: 20 Ca 1334/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentli-che fristlose Kündigung der
Beklagten vom 28.07.2025 nicht geendet hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 79 % und die Beklagte 21 % zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 70.000,- EUR festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.