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Datum: 02.04.2025

Aktenzeichen: 20 Ca 1379/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der
Beklagten vom 11.11.2024 nicht aufgelöst ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die Kündigung
der Beklagten vom 31.01.2025 aufgelöst ist.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.05.2025 hinaus für die Dauer des
Rechtsstreits als Chemikant zu im Übrigen unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 33.600,- EUR festgesetzt.
6. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.