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Datum: 24.03.2026
Aktenzeichen: 21 Ca 6524/25
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2025 einen
Betrag in Höhe von 1.365,42 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5%
Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 19.424,19 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.