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Datum: 15.10.2026
Aktenzeichen: 22 Ca 2433/26
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.654,55 Euro brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 9.654,55 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.