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Datum: 05.02.2026

Aktenzeichen: 22 Ca 2991/25

Urteil 

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2025 60,- € brutto zu bezahlen und hierüber abzurechnen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 34.760,- € festgesetzt.
5. Die Berufung wird für den Kläger gesondert zugelassen.