Datum: 07.03.2024

Aktenzeichen: 22 Ca 3751/23

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger/Widerbeklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR
267.027,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus einem Betrag in Höhe von EUR 108.336,67 brutto seit dem 25.11.2022 und aus einem
Betrag in Höhe von EUR 158.690,00 brutto seit dem 24.02.2023 an die Beklagte zu zahlen.
3. Der Kläger/Widerbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 356.696,50 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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