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Datum: 06.11.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 4591/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der beklagten
Partei vom 18.06.2025 aufgelöst ist.
2. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klagenden Partei ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert wird auf 13.000, - € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.