Zum Inhalt springen

Datum: 16.07.2026

Aktenzeichen: 

22 Ca 473/26

Urteil 

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der beklagten Partei nicht aufgrund der Befristung zum 31.12.2025 beendet ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 31.12.2025 hinaus fortbesteht.

2. Die beklagte Partei wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf des 31.12.2025 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zur Erledigung des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Der Streitwert wird auf 23.612, - € festgesetzt.