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Datum: 05.11.2026
Aktenzeichen: 22 Ca 5567/26
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers vom 18.02.2026, auf die Stelle des
Mitarbeiters in der Abteilung "Service Logistik" in dem Gebäude "Verwaltungsbau 1" durch
die Beklagte, einhergehend mit dem Entzug jeglicher Personalverantwortung und
Leitungsfunktion, unwirksam ist.
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der
Änderungskündigung der Beklagten vom 21.07.2026 sozial ungerechtfertigt oder aus
anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Kläger trägt 1/5, die Beklagte 4/5 der Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird auf 39.468,15 € festgesetzt.