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Datum: 22.01.2026
Aktenzeichen: 22 Ca 5890/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 19.08.2025 nicht aufgelöst wird.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 19.08.2025 zum 30.09.2025 nicht aufgelöst wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.09.2025 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Schichtleitung Front Office & Night Auditor in Sindelfingen weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird auf 12.600,- € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.