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Datum: 03.04.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 7137/24
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 04.12.2024 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.