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Datum: 20.11.2025

Aktenzeichen: 23 Ca 2070/25

Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 17.03.2025
aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als ERP-Berater im Bereich Consulting
mit dem Schwerpunkt Produktion und Planung bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.312,50 brutto zzgl. Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit
02.01.2025 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.572,50 brutto abzüglich von
der Bundesagentur für Arbeit erhaltener EUR 1.800,60 netto zzgl. Zinsen hieraus
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
01.08.2025 zu bezahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.572,50 brutto abzüglich von
der Bundesagentur für Arbeit erhaltener EUR 1.800,60 netto zzgl. Zinsen hieraus
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
03.09.2025 zu bezahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.572,50 brutto abzüglich von
der Bundesagentur für Arbeit erhaltener EUR 1.800,60 netto zzgl. Zinsen hieraus
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem
01.10.2025 zu bezahlen.
7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.572,50 brutto abzüglich von
der Bundesagentur für Arbeit erhaltener EUR 1.800,60 netto zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem
01.11.2025 als Vergütung zu bezahlen.
8. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
9. Der Streitwert wird auf EUR 40.140,01 festgesetzt.
10. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
11. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.