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Datum: 14.10.2026

Aktenzeichen: 24 Ca 1100/25

Urteil


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 12.12.2023 zum 31.01.2025 geendet hat.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf EUR 10.732,47 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.