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Datum: 05.11.2025
Aktenzeichen: 24 Ca 1486/25
Urteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 14.200,00 brutto abzüglich bezahlter EUR 4.616,05 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 14.200,00 seit 01.3.2025 bis 05.03.2025 und aus EUR 9.584,00 seit 06.03.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes Qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.
3. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger EUR 14.200,00 EUR abzgl. bezahlter EUR 4.644,67 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2025 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger EUR 14.200,00 brutto abzgl. bezahlter EUR 4.593,27 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2025 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 14.200,00 brutto abzüglich bezahlter EUR 4.650,00 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2025 zu zahlen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
7. Der Streitwert wird auf EUR 52.496,01 festgesetzt.
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.