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Datum: 13.05.2026

Aktenzeichen: 24 Ca 2825/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 24.04.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 25.375,00 EUR brutto mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2025 aufgelöst.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf EUR 38.062,50 festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.