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Datum: 18.12.2024
Aktenzeichen: 24 Ca 3602/24
Urteil
1.Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 13.678,14 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.