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Datum: 29.07.2026

Aktenzeichen: 24 Ca 4823/26

Beschluss

1. Der sofortigen Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.06.2026 - 24 Ca 4823/26 - wird nicht abgeholfen.

2. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.06.2026 - 24 Ca 4823/26 - wird dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zur Entscheidung vorgelegt.