Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 13.05.2026
Aktenzeichen: 24 Ca 6055/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.708,95 brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.09.2025 an den Kläger auszubezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.400,00 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.09.2025 an den Kläger auszubezahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf EUR 7.108,95 festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.