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Datum: 05.11.2025
Aktenzeichen: 24 Ca 7284/24
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10.12.2024 nicht aufgelöst ist.
2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis de Parteien auch nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 20.12.2024 aufgelöst ist.
3.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 31.03.2025 hinaus für die Dauer des Rechtsstreits als Verkaufshilfe zu im Übrigen unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf EUR 11.714,20 festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.